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Achtung wichtiger Hinweis an alle Ferienhausbesitzer in Italien!

Ab 2007 besteht für Ausländer mit Immobilienbesitz in Italien die Pflicht zur Abgabe einer italienischen Steuererklärung!

Achtung: Ab 2007 besteht für Ausländer mit Immobilienbesitz in Italien die Pflicht zur Abgabe einer italienischen Steuererklärung. Auch wenn sie keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen die Immobilie mit einem Katasterertragswert (Behördlich festgelegter Mindestertrag) von über 500 Euro versehen ist, muss die italienische Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Es gibt keine Fristaufschubsmöglichkeit.

Zeitungsartikel Corriere della Sera vom 14-04-08

http://www.corriere.it/economia/08_aprile_16/fisco_immobili_6f00a0dc-0bce-11dd-98e1-00144f486ba6.shtml